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Zieldefinition a)
Die Marktgemeinde Mönchberg
führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz
der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen
Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Mit dem
Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage
sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im
definierten Bedarfsgebiet anzubieten. b)
Zeitgleich führt die
Gemeinde Mönchberg ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung
der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in
der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der
Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau
und Betrieb eines leitungs oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten
Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter und
Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das
Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist. 2
Unterversorgungssituation Die Gemeinde Mönchberg
(Einwohner: 1.770, Landkreis Miltenberg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit
Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Die
Gemeinde Mönchberg hat eine Ist und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der
Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der
Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der
Internetseite http://moenchberg.pronetz.eu
(wichtig ohne
"www") eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten der Gemeinde
angefordert werden. Ziel des
Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines
Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen,
Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und
Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Preisen sicher
stellt. Bedarfsgerecht ist eine
Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von
mindestens 2 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In
mindestens 95 % der Zeit sollte diesen Nutzern jeweils mehr als 2 Mbit/s im
Download zur Verfügung stehen. Den Anforderungen der
Unternehmen Freiberufler, landwirtschaftlichen Betriebe und öffentlichen
Einrichtungen, welche sich aus der Bedarfsanalyse ergeben haben, ist dabei
ebenfalls Rechnung zu tragen. Insbesondere ist für diese die benötigte
Bandbreite von mindestens 6 Mbit/s im Download, für einzelne Unternehmen auch
über 10 Mbit/s im Download sowie eine bedarfsweise zubuchbare Erhöhung der
Uploadgeschwindigkeit zu beachten. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate
nach Auftragserteilung erfolgen. 4
Anforderungen Der Anbieter hat eine
technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine
finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für
einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Die
Offerte muss folgende Inhalte aufweisen: -
Vorstellung des Netzbetreibers 5 Besonderheiten im Auswahlverfahren a.
Bewertungskriterien Der Erschließungsgrad, die
Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt. c.
Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz und
Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf
Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der
Breitbandrichtlinie sind zu begründen. d.
Netzbetrieb Der
Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten. 6
Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 7
Fristen Offerten für das
Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 02.09.2010 beim Breitbandpaten
der Gemeinde Mönchberg eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das
Auswahlverfahren müssen spätestens am 17.09.2010 beim Breitbandpaten der
Gemeinde Mönchberg eingegangen sein (siehe Ziffer 8). 8
Ansprechpartner Ansprechpartner
ist der gemeindliche Breitbandpate: Helmut Ebner Markt Mönchberg
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