Paralleles Markterkundungsverfahren
und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1
der Bayerischen Breitbandrichtlinie
Verfahren beendet

1 Zieldefinition

a)         Die Marktgemeinde Mönchberg führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz  der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

b)         Zeitgleich führt die Gemeinde Mönchberg ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2 Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Mönchberg (Einwohner: 1.770, Landkreis Miltenberg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Die Gemeinde Mönchberg hat eine Ist und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite http://moenchberg.pronetz.eu (wichtig ohne "www") eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten der Gemeinde angefordert werden.

3 Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Preisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 2 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In mindestens 95 % der Zeit sollte diesen Nutzern jeweils mehr als 2 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Der Ortsteil Schmachtenberg wird bereits von der Telekom AG ausgebaut.

Den Anforderungen der Unternehmen Freiberufler, landwirtschaftlichen Betriebe und öffentlichen Einrichtungen, welche sich aus der Bedarfsanalyse ergeben haben, ist dabei ebenfalls Rechnung zu tragen. Insbesondere ist für diese die benötigte Bandbreite von mindestens 6 Mbit/s im Download, für einzelne Unternehmen auch über 10 Mbit/s im Download sowie eine bedarfsweise zubuchbare Erhöhung der Uploadgeschwindigkeit zu beachten. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4 Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 2 Mbit/s für private
   und 6 Mbit/s - teilweise über 10 Mbit/s - für gewerbliche Anwender
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5 Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien

- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

c. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

d. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6 Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7 Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 02.09.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Mönchberg eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 17.09.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Mönchberg eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

 

8 Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate:

Helmut Ebner
Im Rad 3
63933 Mönchberg
E-Mail: ebner@proBreitband.de

Thomas Zöller
1. Bürgermeister

Markt Mönchberg
Hauptstr. 44
63933 Mönchberg
09374 / 979960
eMail: buergermeister@moenchberg.de
Homepage: www.moenchberg.de

Mönchberg, den 05.08.2010

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